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Aktuelle Verfahren

28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Buch a.Erlbach hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Das Planungsgebiet wird im Süden durch die Gemeindeverbindungsstraße Hartbeckerforst 1 und durch Waldflächen begrenzt, zu den anderen Seiten hin im Wesentlichen durch landwirtschaftliche Flächen.

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.10.2023, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil, Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

06. März bis 05. April

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Buch a.Erlbach unter der Adresse https://www.buch-am-erlbach.de/leben/wirtschaft-und-bauen/bauleitplanung sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt Buch a.Erlbach, Rathausplatz 1, 84172 Buch a.Erlbach, Zimmer 5, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Veröffentlichung folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgüter

  • Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Tiere und Pflanzen
  • Mensch (Erholung/Lärm)
  • Landschaft
  • Kultur- und Sachgüter

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@buch-am-erlbach.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.

Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Reitanlage Hartbeckerforst"

Lageplan

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Reitanlage Hartbeckerforst“;

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Buch a.Erlbach hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „SO Reitanlange Hartbeckerforst“ gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Das Planungsgebiet wird im Süden durch die Gemeindeverbindungsstraße Hartbeckerforst 1 und durch Waldflächen begrenzt, zu den anderen Seiten hin im Wesentlichen durch landwirtschaftliche Flächen.

Der Entwurf der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.02.2024, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil, Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

06. März bis 05. April

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Buch a.Erlbach unter der Adresse https://www.buch-am-erlbach.de/leben/wirtschaft-und-bauen/bauleitplanung sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt Buch a.Erlbach, Rathausplatz 1, 84172 Buch a.Erlbach, Zimmer 5, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Veröffentlichung folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgüter

  • Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Tiere und Pflanzen
  • Mensch (Erholung/Lärm)
  • Landschaft
  • Kultur- und Sachgüter

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@buch-am-erlbach.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.

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